Akkreditierung deutscher Journalisten in der Russischen Föderation

Journalisten ausländischer Medien müssen beim russischen Außenministerium akkreditiert sein, auch wenn sie sich nur für einen kurzen Zeitraum in Russland aufhalten.

Wenn Sie in Russland journalistisch tätig sein wollen, reisen Sie deshalb keinesfalls mit einem kommerziell beschafften Visum ein, da eine Akkreditierung in diesem Fall nicht erfolgen kann.

Die Angaben auf diesen Seiten entsprechen den Informationen und Einschätzungen der Botschaft zum oben genannten Zeitpunkt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit – insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Änderungen – wird keine Haftung übernommen.

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Akkreditierung als Korrespondent

Für langfristige journalistische Tätigkeit in Russland ist der Status des "Korrespondenten" vorgesehen.

Pressefotografen

Akkreditierung von Journalisten für einen kurzfristigen Aufenthalt (Sonderkorrespondent)

Für kurzfristige journalistische Aufenthalte muss nach Erhalt des Journalistenvisums eine Akkreditierung als "Sonderkorrespondent" beantragt werden. Das ist besonders wichtig für Kamerateams.

Scheinwerfer

Registrierung als technischer Mitarbeiter

In größeren Korrespondentenbüros gibt es außerdem "technische Mitarbeiter".

Fernsehkameras

Zeitweilige Einfuhr von Kameraausrüstung und anderen Geräten (ATA-Carnet)

Für die Einfuhr technischer Geräte benötigen Sie ein ATA-Carnet.

Akkreditierung deutscher Journalisten

Presseabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation

Flagge Russlands

Anschrift:
Pl. Smolenskaja-Sennaja 30, korpus 2
119200 Moskau

Tel.: +7-499-244 20 87

Fax: +7-499-244 17 66

E-Mail an die Presseabteilung des russischen Außenministeriums

Kontakt zum Pressereferat

Notizblock auf Zeitung

Über diesen Link können Sie eine E-Mail an das Pressereferat der Botschaft schicken.